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Gas

Machen Sie sich unabhängig von Atom- und Kohlestrom, Konzern- und Machtinteressen. Freuen Sie sich über Service auf Augenhöhe und sorgen Sie dafür, dass Ihr Geld sinnvoll in Menschen, Wirtschaft und Umwelt investiert wird.

Ihre Vorteile im Überblick:

Mehr Service und Flexibilität gewünscht?

Service-Option „Zahlungsart“Sie möchten Ihre Energierechnung so flexibel wie möglich bezahlen und deshalb auf eine Einzugsermächtigung lieber verzichten? Kein Problem! Mit der Service-Option „Zahlungsart" nutzen Sie für zusätzlich 2€! Monat (brutto) die Zahlungsart Überweisung.

…und was Sie sonst noch wissen sollten

Was muss ich zu Laufzeit und Kündigung wissen?

Der Vertrag hat die in dem Auftrag angegebene Erstlaufzeit („Erstlaufzeit = Preisgarantie"). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird oder die Service-Option „Sofort-Ausstieg" gewählt wurde. Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

So setzt sich Ihr Preis zusammen

Ihr Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, den Netzentgelten und den gesetzliche Abgaben. Um ein Angebot für Ihren Verbrauch zu erhalten vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Gibt es Verbrauchsgrenzen für Ihren Tarif?

Unseren Tarif „Sicher Gas" erhalten Sie, soweit Ihr Jahresverbrauch niedriger als 300.000 kWh ist.

Welche Steuern und Abgaben sind im Gesamtpreis enthalten?

Die aufgeführten Nettopreise enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Bruttopreise beinhalten die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (zurzeit 19%) und sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Die aufgeführten Preise enthalten die Konzessionsabgabe gemäß der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV). Die aufgeführten Preise für Gaslieferungen enthalten die Energiesteuer auf Erdgas (Erdgassteuer) in Höhe von zurzeit 0,55 ct/kWh netto bzw. 0,65 ctlkWh brutto.

Sicherheitshinweise:

Bitte beachten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch in Gebäuden 

Vorschriften zur Verwendung

Wir weisen gemäß § 107 Abs. 2 Energiesteuer - Durchführungsverordnung (EnergieStV) darauf hin, dass ausschließlich steuerbegünstigtes Erdgas geliefert wird. Das steuerbegünstigte Erdgas darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Umrechnungsfaktor

Beim Vergleich einer Kilowattstunde (kWh) Erdgas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchseinrichtungen und der Umstand, dass Erdgas auf der Grundlage des Brennwertes gemessen wird, berücksichtigt werden. Der in Kubikmetern (m3) Betriebsvolumen gemessene Erdgasverbrauch wird zum Zwecke der Abrechnung in kWh mit dem jeweils in der Rechnung angegebenen Umrechnungsfaktor multipliziert.