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Strom

ÖKO – STROM

Machen Sie sich unabhängig von Atom- und Kohlestrom, Konzern- und Machtinteressen. Freuen Sie sich über Service auf Augenhöhe und sorgen Sie dafür, dass Ihr Geld sinnvoll in Menschen, Wirtschaft und Umwelt investiert wird.
Ihre Vorteile im Überblick:



Mehr Service und Flexibilität gewünscht?

Sie möchten Ihre Energierechnung so flexibel wie möglich bezahlen und deshalb auf eine Einzugsermächtigung lieber verzichten? Kein Problem! Mit der Service-Option „Zahlungsart" nutzen Sie für zusätzlich 2€! Monat (brutto) die Zahlungsart Überweisung.



…und was Sie sonst noch wissen sollten

Wie berechnet sich Ihr Preis?

Ihr Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, den Netzentgelten und den gesetzliche Abgaben. Um ein Angebot für Ihren Verbrauch zu erhalten vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Wann kann die Energielieferung starten?

Den verbindlichen Liefertermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald Ihr örtlicher Netzbetreiber alle Daten für Ihre Belieferung mit Energie bereitgestellt hat.
Kunden, die Ihr Sonderkündigungsrecht des bisherigen Versorgers nutzen, können frühestens zum Monatsanfang des übernächsten Monats beliefert werden. Die Nutzung des Sonderkündigungsrechts führt dazu, dass Sie gegebenenfalls für einen bis zwei Monate in die Grundversorgung Ihres örtlichen Versorgers zurückfallen. Es ist aber jederzeit gewährleistet, dass Sie in der Übergangszeit sicher mit Energie versorgt sein werden.

Was muss ich zur Laufzeit und Kündigung wissen?

Der Vertrag hat die in dem Auftrag angegebene Erstlaufzeit („Erstlaufzeit = Preisgarantie"). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr analog der Preisgarantie, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird oder die Service-Option „Sofort- Ausstieg" gewählt wurde.


Was gibt es sonst noch zu beachten?

Unseren Tarif erhalten Sie, soweit Ihr Jahresverbrauch nicht größer 100.000 kWh ist. Speicherheizungen und Wärmepumpen können nicht beliefert werden.
Gewerbebetriebe mit Wandlermessung zahlen zusätzlich die Kosten des örtlichen Netzbetreibers für diese Messtechnik. Diese werden in unserer Rechnung gesondert ausgewiesen. Bitte achten Sie beim Ausfüllen Ihres Stromlieferantrages auf den richtigen Wandlerfaktor. Diesen finden Sie in der letzten Rechnung Ihres bisherigen Lieferanten.


Rufen Sie uns an oder Mailen Sie uns um einen Beratungstermin zu vereinbaren!