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Gas

Machen Sie sich unabhängig von Atom- und Kohlestrom, Konzern- und Machtinteressen. Freuen Sie sich über Service auf Augenhöhe und sorgen Sie dafür, dass Ihr Geld sinnvoll in Menschen, Wirtschaft und Umwelt investiert wird.

Ihre Vorteile im Überblick:

Mehr Service und Flexibilität gewünscht?

Service-Option „Zahlungsart“Sie möchten Ihre Energierechnung so flexibel wie möglich bezahlen und deshalb auf eine Einzugsermächtigung lieber verzichten? Kein Problem! Mit der Service-Option „Zahlungsart" nutzen Sie für zusätzlich 2€! Monat (brutto) die Zahlungsart Überweisung.

…und was Sie sonst noch wissen sollten

Was muss ich zu Laufzeit und Kündigung wissen?

Der Vertrag hat die in dem Auftrag angegebene Erstlaufzeit („Erstlaufzeit = Preisgarantie"). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird oder die Service-Option „Sofort-Ausstieg" gewählt wurde. Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

So setzt sich Ihr Preis zusammen

Ihr Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, den Netzentgelten und den gesetzliche Abgaben. Um ein Angebot für Ihren Verbrauch zu erhalten vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Gibt es Verbrauchsgrenzen für Ihren Tarif?

Unseren Tarif „Sicher Gas" erhalten Sie, soweit Ihr Jahresverbrauch niedriger als 300.000 kWh ist.

Welche Steuern und Abgaben sind im Gesamtpreis enthalten?

Die aufgeführten Nettopreise enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Bruttopreise beinhalten die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (zurzeit 19%) und sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Die aufgeführten Preise enthalten die Konzessionsabgabe gemäß der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV). Die aufgeführten Preise für Gaslieferungen enthalten die Energiesteuer auf Erdgas (Erdgassteuer) in Höhe von zurzeit 0,55 ct/kWh netto bzw. 0,65 ctlkWh brutto.

Sicherheitshinweise bei Gasgeruch



Überarbeitete Website-Fassung für Heizöl Jörg – nach aktueller DVGW-Empfehlung
Erdgas ist von Natur aus nahezu geruchlos und wird deshalb mit einem deutlich wahrnehmbaren Geruchsstoff versehen. Wenn Sie Gasgeruch bemerken, bleiben Sie ruhig und beachten Sie sofort die folgenden Sicherheitsmaßnahmen:

1. Keine Flammen und keine Funken
Nicht rauchen. Kein Feuerzeug, keine Streichhölzer und kein offenes Feuer benutzen. Keine Licht- oder Geräteschalter betätigen, keine Stecker ziehen und im Gebäude weder Telefon noch Handy benutzen.

2. Sofort lüften
Türen und Fenster möglichst weit öffnen und für Durchzug sorgen. Keine Dunstabzugshaube, keinen Ventilator und
keine anderen elektrischen Geräte einschalten.

3. Gaszufuhr absperren
Soweit dies gefahrlos möglich ist, die Absperreinrichtungen der Gasleitung bzw. die Hauptabsperreinrichtung schließen.

4. Mitbewohner warnen
Alle Personen im Gebäude warnen. Klopfen oder rufen – nicht die elektrische Türklingel benutzen – und das Gebäude zügig verlassen.

5. Gebäude verlassen
Das Gebäude verlassen und sich in sicherem Abstand davon aufhalten.

6. Bereitschaftsdienst verständigen – nur von außerhalb
Erst außerhalb des Gebäudes den Bereitschaftsdienst des zuständigen Gasnetzbetreibers anrufen. Ist die Rufnummer nicht bekannt oder besteht akute Gefahr, die Feuerwehr über 112 verständigen.

Wichtig: Bei Gasgeruch keine elektrischen Einrichtungen innerhalb des Gebäudes bedienen. Insbesondere nicht klingeln und nicht im Gebäude telefonieren.

Zusätzliche Änderungen auf Ihrer Gas-Seite

Den derzeitigen Einleitungsabsatz mit Bezug auf Atom- und Kohlestrom vollständig entfernen. Er gehört inhaltlich zum Strombereich und passt nicht auf die Gas-Seite.

Den bisherigen Sicherheitshinweis mit der Formulierung zu „elektrischen Einrichtungen … wie Türklinken“ vollständig durch die oben stehende Fassung ersetzen. Gemeint sind elektrische Schalter, Geräte, Stecker, Telefone und Klingeln als mögliche Zündquellen.

Quelle / fachliche Grundlage

DVGW e. V.: „Was tun bei Gasgeruch?“ – Verbraucherinformation, geprüft am 11.09.2026. www.dvgw.de/themen/gas/verbraucherinformationen/was-tun-bei-gasgeruch

 

Vorschriften zur Verwendung

Wir weisen gemäß § 107 Abs. 2 Energiesteuer - Durchführungsverordnung (EnergieStV) darauf hin, dass ausschließlich steuerbegünstigtes Erdgas geliefert wird. Das steuerbegünstigte Erdgas darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Umrechnungsfaktor

Beim Vergleich einer Kilowattstunde (kWh) Erdgas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchseinrichtungen und der Umstand, dass Erdgas auf der Grundlage des Brennwertes gemessen wird, berücksichtigt werden. Der in Kubikmetern (m3) Betriebsvolumen gemessene Erdgasverbrauch wird zum Zwecke der Abrechnung in kWh mit dem jeweils in der Rechnung angegebenen Umrechnungsfaktor multipliziert.